Verbandsinfos
TTVN-Ressort WO/AB passt Ausführungsbestimmungen an Beschlüsse auf Bundesebene an
Durch einen Beschluss beim 18. DTTB-Bundestag, sind ab der Saison 2024/2025 auch in der Herren-Verbandsliga gemischte Mannschaften zugelassen.
| TTVN | René Rammenstein
Zudem dürfen Damen aus allen Spielklassen (auch Bundesliga) als WES bei den Herren in den unteren Spielklassen gemeldet und eingesetzt werden, wenn sie keinen SPV bekommen müssen. Die unteren Spielklassen beginnen in der Verbandsliga und nicht mehr in der Landesliga. Der Sonderstatus der sechsten Liga wird abgeschafft. In dem Zusammenhang wurde auf Bundesebene auch geregelt, dass bei Qualifikationen zur Bundesebene gemischte Mannschaften zugelassen sind. Das betrifft auch die Niedersachsenligen im Nachwuchs- und Seniorenbereich. Des Weiteren sind gemischte Mannschaften und Spielgemeinschaften ab der kommenden Saison bei den Deutsche Pokalmeisterschaften für Verbandsklassen (einschließlich der Qualifikationsveranstaltungen) startberechtigt. Damit diese Änderungen auch im Zuständigkeitsbereich des TTVN wirksam werden können, hat das Ressort Wettspielordnung/Ausführungsbestimmungen (WO/AB) die betroffenen Abschnitte A 13.3 u. 15.3, H 1.2 und K 3 an die Bundesregelungen (siehe Anträge Nr. 14 u. 16) angepasst.
Spielberechtigung Senioren- und Erwachsenenmannschaftsspielbetrieb
Das Ressort hat zudem beschlossen, dass mit Erhalt einer Spielberechtigung für den Senioren-Mannschaftsspielbetrieb (SBSM), die bereits vorhandene Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) automatisch beibehalten wird. Ohne den Beschluss würden zum 1.7.2024 alle Spieler, die zu diesem Zeitpunkt in die Altersgruppe Senioren rücken, ihre SBEM verlieren und könnten dann nur nach erneuter Beantragung einer SBEM am Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb teilnehmen. Diese Vorgehensweise wäre den betreffenden Spielern und Vereinen nur schwer zu vermitteln.
Anpassungen Durchführungsbestimmungen für LIM und LRT im Nachwuchsbereich
Darüber hinaus hat das Ressort WO/AB einen Antrag des Ressorts Jugendsport verabschiedet. Dieser betrifft zum einen die Durchführungsbestimmungen für die Landesindividualmeisterschaften (LIM) und beinhaltet eine Absenkung der Teilnehmerzahl auf 24 in allen Altersklassen der Altersgruppe Nachwuchs. Zum anderen wird in den Durchführungsbestimmungen für die Landesranglistenturniere (LRT) eine Modifizierung der Regelungen zur Ermittlung der persönlichen Plätze für die Altersklassen Jugend 19, 15 und 13 vorgenommen.
Die Beschlüsse des Ressorts WO/AB mit allen Einzelheiten können hier eingesehen werden.
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