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Die Wettkampfordnung des DTTB bzw. TTVN ist umfangreich und nicht immer ganz einfach zu verstehen, wenn man nicht regelmäßig in die Thematik eintaucht. Obwohl mittlerweile jeder Verein einen sogenannten "WO-Coach" in seinen Reihen haben sollte, gibt es deshalb verständlicherweise auch immer mal wieder Fragen zum regelkonformen Ablauf eines Wettkampfes.

In unserer laufend erweiterten Regelecke haben wir die Fragen zur Wettkampfordnung zusammengestellt, die uns oft bzw. immer mal wieder gestellt werden und die (leider) in vielen Sporthallen noch nicht korrekt abgehandelt werden.

Sachverhalte während der Saison

Grundsätzlich fällt gemäß der Gebührenordnung des TTKV Goslar e. V. bei Spielverlegungen im Damen- und Herrenbereich auf Kreisebene ein Ordnungsgeld i. H. v. 10 Euro an.

Verlegungen sind auf Kreisebene für die unterste Mannschaft eines Vereins von diesem Ordnungsgeld befreit. Bei Spielverlegungen im Nachwuchsbereich fällt ebenfalls kein Ordnungsgeld an.

Kurz: Er hat Recht – grundsätzlich müssen Punktspiele (auch auf Kreisebene) auf einen Samstag (Anfangszeit zwischen 12 und 20 Uhr) oder Sonntag (Anfangszeit zwischen 10 und 16 Uhr) terminiert werden.

Nur wenn beide Mannschaften einverstanden sind, kann ein Punktspiel auf einen anderen Wochentag angesetzt werden.

Natürlich kann es dadurch zu Problemen kommen, wenn die Heimmannschaft die Sporthalle am Wochenende gar nicht nutzen kann. In diesem Fall müsste sich die Heimmannschaft nach einer geeigneten Alternative umsehen oder ggf. das Heimrecht tauschen.

Der TTVN (bzw. der jeweilig zuständige Landesverband) gibt frühzeitig den offiziellen Termin des Relegations-Wochenendes bekannt. Die Mannschaft, die auf Platz acht der höheren Liga gelandet ist, hat Heimrecht und darf sich einen dieser beiden Tages des Wochenendes aussuchen. Der Spielbeginn liegt dabei im Zeitfenster, das in der Wettkampfordnung für den jeweiligen Tag (samstags zwischen 10 und 20 Uhr, sonntags zwischen 10 und 18 Uhr) vorgegeben ist. Sind mehrere Mannschaften an einer Relegationsrunde beteiligt, werden die einzelnen Anfangszeiten der Spiele über den ausgesuchten Tag hinweg vom zuständigen Spielleiter verteilt.

Unabhängig davon kann für das Relegationsspiel auch ein früherer Tag vereinbart werden, wenn beide Mannschaften damit einverstanden sind. Falls mehr als zwei Mannschaften beteiligt sind, müssen im Fall der Verlegung einzelner Relegationsspiele alle an der Relegation beteiligten Mannschaften damit einverstanden sein.

Vereinsinterne Spiele müssen spätestens am Sonntag, der 28 Tage nach dem Sonntag des ersten offiziellen Punktspielwochenendes einer Serie liegt, stattfinden. Wird das Spiel nach Ablauf dieser Frist ausgetragen, wird es gegen beide Mannschaften gewertet (auch wenn der Spielleiter den nicht zulässigen Spieltermin bei der Spielplanbesprechung zunächst genehmigt hatte).

Bei drei Mannschaften eines Vereins in einer Liga wird dieser Zeitraum auf 35 Tage, bei mehr als drei Mannschaften eines Vereins auf 42 Tage nach dem Sonntag des ersten Punktspielwochenendes erhöht. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es lediglich bei Doppelrunden.

Beispiel: Der offizielle erste Spieltag einer Serie ist Samstag, der 3. September. Das vereinsinterne Spiel muss dann spätestens am Sonntag, den 2. Oktober, stattfinden.
 

Theoretisch darf ein offizielles Punkt- bzw. Pokalspiel an jedem Tag des Jahres stattfinden (natürlich nur soweit es im Rahmen einer Halbserie bzw. Saison möglich ist), außer am Karfreitag. Andere Feiertage wie Heiligabend, Weihnachten, Silvester oder Ostern sind also grundsätzlich für Punktspiele freigegeben.

Nein, nicht grundsätzlich. Wenn der Sperrvermerk (SPV) nach den zur Rückrunde gültigen QTTR-Werten nicht mehr ausgesprochen werden müsste, dann wird er entfernt. Allerdings kann ein Spieler, der in der der Hinrunde einen Sperrvermerk hatte, der zur Rückrunde entfernt wird, in selbiger nicht in eine höhere Mannschaft gemeldet werden.

Hinrunde:Rückrunde:

1.1 Spieler A - TTR 1500
1.2 Spieler B - TTR 1490
1.3 Spieler C - TTR 1480
1.4 Spieler D - TTR 1450

2.1 Spieler E - TTR 1590 (SPV)
2.2 Spieler F - TTR 1540 (SPV)
2.3 Spieler G - TTR 1400
2.4 Spieler H - TTR 1350

1.1 Spieler A - TTR 1500
1.2 Spieler B - TTR 1490
1.3 Spieler C - TTR 1480
1.4 Spieler D - TTR 1480

2.1 Spieler E - TTR 1540 (SPV)
2.2 Spieler F - TTR 1520 
2.3 Spieler G - TTR 1400
2.4 Spieler H - TTR 1350

Nein, das ist nicht erlaubt.

Beispiel: Spieler A war in der Vorrunde an 1.5 gemeldet und hat aktuell einen Q-TTR von 1500. Spieler B war in der Vorrunde an 1.6 gemeldet und hat aktuell einen Q-TTR von 1300. Zur Rückrunde möchte A nur noch in der zweiten Mannschaft spielen, soll also an 2.1 gemeldet werden. Er würde dort aber einen Sperrvermerk bekommen, weil er 200 Q-TTR-Punkte mehr hat als B – dies ist gemäß WO nicht erlaubt.

Sachverhalte im Rahmen eines Mannschaftskampfes (Punktspiels)

Laut Wettkampfordnung muss zur offiziellen Anfangszeit der erste Ballwechsel des ersten Matches des Punktspiels beginnen.

Die Begrüßung muss also in diesem Beispiel ein paar Minuten vor 20 Uhr stattfinden, sodass sich die Spieler der ersten Paarungen danach auch noch (max. zwei Minuten lang) einspielen können.

Generell muss man als Heimmannschaft ab dem offiziellen Spielbeginn 30 Minuten auf die Gastmannschaft warten. Erst dann gilt das Spiel als kampflos gewonnen. Sollte die Gastmannschaft zuvor (am gleichen Tag) ein weiteres Punktspiel (sog. Koppelspiel) bestreiten, wird die Zeitspanne auf 60 Minuten erhöht.

In beiden Fällen muss die Gastmannschaft nach ihrer Ankuft unverzüglich ihre Spielbereitschaft herstellen, d. h. das Spiel beginnt direkt. Es besteht also kein Recht mehr auf Einspielen bzw. Aufwärmen.

Die Mindesttemperatur für Wettkämpfe in einer Sporthalle beträgt 15 °C.

Um es kurz und knackig auf den Punkt zu bringen: Generell kann jede der beiden Mannschaften Ersatz aus jeweils einer oder mehreren unteren Mannschaft nehmen.

Die obere der beiden Mannschaften darf also auch Ersatzspieler aus der (unteren) Mannschaft nehmen, gegen die sie spielt (siehe folgendes Beispiel).

Aufstellung Team IAufstellung Team II
1.1
2.2
3.2
4.6

2.1
2.3
3.1
4.5

Nein, das ist nicht erlaubt. Ein Spieler darf nicht in mehreren Mannschaften zeitgleich spielen.

Wichtig: Es gelten dabei jeweils die offiziellen Anfangs- und Endzeiten der betreffenden Mannschaftskämpfe (Punktspiele).

Wenn Spiel A also von 10 Uhr bis 13 Uhr stattfindet, Spiel B von 12:59 Uhr bis 16 Uhr und ein Spieler in beiden Punktspielen eingesetzt wird, dann ist das nicht erlaubt.

Auf Kreisebene muss der Spielbericht spätestens 24 Stunden nach dem offiziellen Spielbeginn in click-TT erfasst werden.

Oberhalb der Kreisebene (also auf Bezirk- und Landesebene) muss zusätzlich spätestens sechs Stunden nach dem offiziellen Spielbeginn das reine Endergebnis in click-TT erfasst werden.

Nein. Krankheit, Verletzung, berufliche Gründe usw. sind grundsätzlich keine Verlegungsgründe. Die gegnerische Mannschaft muss einer Spielverlegung also nicht zustimmen.

Im TTVN gibt es darüber hinaus einige wenige offizielle Verlegungsgründe (i. d. R. Teilnahme an Landesindividualmeisterschaften), die auf Antrag dazu führen, dass ein Spiel verlegt werden muss.

Es kann passieren, dass eine Mannschaft aufgrund von Verletzungen, Krankheit etc. nicht zu einem Punktspiel antreten kann. Dieses sogenannte Nichtantreten hat mehrere Dinge zur Folge:

  • Bei Nichtantreten wird ein Ordnungsgeld fällig, das bei uns auf Kreisebene bei 50 EUR (Erwachsenen-Mannschaft) bzw. 10 EUR (Jugend-Mannschaft) liegt.
  • Insgesamt darf eine Mannschaft pro Saison zwei Mal nicht antreten, beim dritten Mal wird sie zwangsweise gestrichen bzw. zurückgezogen (was ein zusätzliches Ordnungsgeld nach sich zieht).
  • Tritt eine Mannschaft in der Hinrunde auswärts nicht an, so hat die Heimmannschaft in der Rückrunde erneut Heimrecht.
  • Tritt eine Mannschaft in der Rückrunde auswärts nicht an, so hat die Heimmannschaft das Recht, sich die Fahrtkosten zum Hinrundenspiel nach Antrag von dieser Mannschaft erstatten zu lassen.

Der Fairness halber sollte ein Nichtantreten immer der gegnerischen Mannschaft sowie dem Spielleiter vor Spielbeginn mitgeteilt werden.

Übrigens: Damit eine Mannschaft zu einem Punktspiel antreten kann, müssen immer min. so viele Spieler mitwirken, dass die Mannschaft theoretisch das Spiel gewinnen könnte (bei einer 6-er-Mannschaft also min. vier Spieler, bei einer 4-er-Mannschaft min. drei Spieler, bei einer 3-er-Mannschaft im Braunschweiger System min. zwei Spieler).

So unglücklich diese Situation auch sein mag – die Gastmannschaft bzw. der Spielleiter braucht in diesem Fall einer Spielverlegung bzw. -absetzung nicht zustimmen. In der Wettkampfordnung heißt es dazu: "Das Fehlen einer geeigneten Austragungsstätte ist kein Grund für eine Spielabsetzung."

Die Heimmannschaft muss sich also in diesem Fall zeitnah um eine andere Sporthalle/Austragungsstätte kümmern, die innerhalb eines Umkreises von 30 km zur ursprünglich angesetzten Sporthalle liegt.

Übrigens: Wenn eine Sporthalle theoretisch für ein Punktspiel zur Verfügung steht, darf der Heimverein diese Austragungsstätte nicht beliebig ändern. Es ist allerdings möglich, dass der Heimverein das Punktspiel kurzfristig in eine andere Sporthalle, die er vor Beginn einer Saison in click-TT als offizielle Austragungsstätte hinterlegt hat, oder in eine andere beliebige Sporthalle, die in einem Umkreis von 10 km liegt, verlegt.

Grundsätzlich gilt: Bereits gespielte Sätze und Bälle werden nicht zurückgenommen, sondern müssen so wie gespielt in den Spielbericht eingetragen werden. Ab dem Zeitpunkt der Aufgabe werden dann die zum Sieg notwendigen Punkte (Bälle und Sätze) für den anderen Spieler aufgefüllt.

Beispiel: Spieler A gibt gegen Spieler B nach 11:8, 10:12 im dritten Satz beim Stand von 7:7 verletzungsbedingt auf. Das einzutragende Ergebnis wäre dann 11:8, 10:12, 7:11, 0:11.

Ja, das ist natürlich erlaubt. Im Extremfall können bei einer Vierermannschaft im Bundessystem also acht Spieler in einem Punktspiel für eine Mannschaft beteiligt sein (vier im Doppel sowie vier andere im Einzel).

Situationen während eines Spiels (am Tisch)

Die wichtigste Aussage vorweg: Grundsätzlich zählen die Netzpfosten sowie die Netzklemmen zum Netz!

Wenn der Ball also nach dem korrekten Schlag über das Netz fliegt, danach auf der Netzhalterung aufkommt und von dort ins Aus springt, dann ist dies ein Fehler, weil der Ball nämlich nicht im Anschluss noch die eigentliche Tischoberfläche berührt hat.

Es gibt dadurch einige kuriose, aber eben regelkonforme Beispiele von Ballwechseln, die durch die Netzhalterung im Spiel entstehen können:

  • der Ball kommt nach dem Schlagen zuerst unten auf die Netzklemme und springt von dort aus hoch über das Netz und auf die Tischoberfläche des Gegners
  • der Ball fällt nach dem Schlagen als Netzroller auf die Netzklemme der Gegnerseite und rollt danach auf die Tischoberfläche des Gegners

Ja, es ist seit einiger Zeit tatsächlich erlaubt, wenn der Ball beim Schlagen in einem Bewegungsablauf unabsichtlich (!) mehrfach getroffen wird.

Das ist kein regelkonformer Rückschlag. Beim Schlagen des Balles muss der Schläger mit der Hand (bzw. beiden Händen) gehalten werden.

Nein. Solange der Ball im Spiel ist (also während eines Ballwechsels) darf der Tisch nicht verrückt oder an ihm gewackelt werden. Es ist dabei unerheblich, ob das Verrücken absichtlich oder unabsichtlich geschieht.

Nein. Sobald ein Spieler die Tischoberfläche mit der freien Hand (das ist die Hand, in der der Schläger nicht gehalten wird) berührt, ist dies als Fehler zu werten. Alle anderen Körperteilen und Dinge, die der Spieler bei oder an sich trägt (z. B. Trikot, Schläger, Schuhe, Schlaghand) dürfen hingegen die Tischoberfläche berühren.

Nein, das Netz darf weder mit dem Schläger, noch mit der freien Hand oder mit etwas anderem (Schuhe, Trikot, Arm usw.) berührt werden. Bei einer Berührung des Netzes wird der Ballwechsel sofort abgebrochen und der Gegner bekommt den Punkt.

Die endgültige Entscheidung in allen Fällen liegt immer bei der jeweils zuständigen Stelle (Schiedsrichter am Tisch, Oberschiedsrichter, Spielleiter/Staffelleiter, Schiedsgericht etc.).