Digitalisierungsförderung: Bis zu 3.000 Euro für euren Verein
Die digitale Welt macht auch vor der Sporthalle nicht halt. Um die niedersächsischen Vereine zukunftsfähig aufzustellen, hat der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen die Schwerpunktförderung „Digitalisierung im Sportverein“ gestartet. Ab sofort und noch bis zum 27. April 2026 können Anträge für Projekte eingereicht werden, die das Ehrenamt entlasten oder innovative Sportangebote schaffen.
| TTVN | LSB
Ob eine neue Vereinsmanagementsoftware, eine moderne Homepage oder digitale Tools für das Training: Der LSB unterstützt Vereine, Sportbünde und Landesfachverbände mit einer Fördersumme von bis zu 3.000 Euro pro Projekt. Ziel ist es, die interne Kommunikation zu stärken, junge Engagierte zu binden und neue sportliche Formate zu ermöglichen.
Was genau wird gefördert?
Die Förderrichtlinie ist breit gefächert und deckt viele Bereiche ab, die auch für Tischtennisabteilungen hochinteressant sind. Dazu gehören unter anderem:
- Vereinsorganisation: Einführung cloudbasierter Plattformen für die Zusammenarbeit, neue Vereinsmanagementsoftware oder eigene Vereinsapps.
- Öffentlichkeitsarbeit: Erstellung oder grundlegende Erneuerung der Homepage inklusive einer Unterseite zum Thema Engagement.
- Innovative Sportangebote: Digitale Tools, die motorische Bewegung erfordern und analoge Sportarten weiterentwickeln (z. B. digitale Trainingsassistenz oder KI-Anwendungen).
- Hardware und Software: IT-Equipment für engagierte Personen sowie notwendige Lizenzen, sofern diese direkt dem Projekt dienen und nicht für die allgemeine Hauptverwaltung genutzt werden.
Wichtige Eckdaten für die Planung
Die Förderung erfolgt als Kleinprojekt nach der Richtlinie zur Förderung der Sport- und Vereinsentwicklung. Der Antragszeitraum ist eng gesteckt und läuft vom 13. März bis zum 27. April 2026. Antragsberechtigt sind alle Vereine, die Mitglied im LSB sind.
Nach der Bewilligung, mit der bis zum 2. Juni 2026 zu rechnen ist, haben die Vereine zwei Jahre Zeit, ihre Maßnahmen umzusetzen. Die Abrechnung erfolgt unkompliziert über das LSB-Förderportal. Wichtig zu wissen ist, dass Honorare für Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit bis zu 45 Euro pro Lerneinheit bezuschusst werden können, während reine Büroausstattungen oder alkoholische Getränke von der Förderung ausgeschlossen sind.
So geht es zur Förderung
Interessierte Vereine sollten das Antragsformular im Förderportal des LSB rechtzeitig ausfüllen. Bei Fragen zu spezifischen Themen stehen beim LSB feste Ansprechpersonen bereit. Für neue Sportangebote ist Luise Winkler zuständig, während Sönke Nordmeyer Fragen rund um die Themen Homepage, Cloud-Plattformen und KI beantwortet.
Nutzt diese Chance, um die digitalen Strukturen in eurem Verein auf das nächste Level zu heben und eure Ehrenamtlichen spürbar zu entlasten.
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