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zur Anmeldung und Teilnahme:

  • Die Teilnahme ist für alle Spielberechtigten des DTTB unabhängig von Geschlecht und Spielstärke möglich. Startberechtigt für die Saison 2023/2024 sind alle Spielerinnen und Spieler der Jahrgänge 2005 und jünger.
  • Bei jedem Turnier der Serie müssen die Teilnehmenden aus mindestens zwei Vereinen kommen.
  • Die Anmeldung für Spielerinnen und Spieler ab 14 Jahre erfolgt online über myTischtennis.de. Hierfür ist eine (kostenlose) "myTT-Basismitgliedschaft" nötig; die Registrierung dafür erfolgt über die Homepage von myTischtennis.de. Alternativ ist eine Einzelmeldung per E-Mail/Telefon/ Fax über den in der Ausschreibung genannten Turnierverantwortlichen möglich.
  • Für Spielerinnen und Spieler unter 14 Jahren kann der Verein die Sammelan­meldung über click-TT nutzen. Alternativ ist eine Einzelmeldung per E-Mail/Telefon/ Fax über den in der Ausschreibung genannten Turnierverantwortlichen möglich.
  • Die Teilnahme erfolgt gemäß der Reihenfolge der Meldung – „first come, first serve“;
  • Die Startgebühr beträgt pro Turnier 5 Euro, die in bar vor Turnierbeginn an den durchführenden Verein entrichtet werden muss. Die Startgebühr muss auch bei Absage nach dem Meldeschluss entrichtet werden!
  • Jedes Turnier der Serie ist TTR-relevant, d.h. Siege und Niederlagen fließen in die TTR-Berechnung ein.
  • Die Teilnehmenden und die Turnierergebnisse der einzelnen Veranstaltung können im click-TT Turnierkalender eingesehen werden.

zur Fairness bzgl. Teilnahme und Wertung

  • Bei Protesten oder Widersprüchen entscheidet das Schiedsgericht, welches aus dem Vizepräsident Wettkampfsport, dem Leiter der Ressorts Jugendsport, dem Turnierverantwortlichen des TTVN und einem Mitarbeiter der Geschäftsstelle zusammengesetzt ist. Es kann einzelne Spiele oder Turniere aus der Wertung für die Turnierserie nehmen. Das Schiedsgericht behält sich vor, bereits im Verdachtsfall tätig zu werden.
  • Die Int. TT-Regeln B 5.3.1 finden Anwendung, weshalb bewusste Manipulationen des Turniers oder des TTR-Wertes zur Anzeige vor einem Sportgericht gebracht werden.

zur Sammelaktion „TTVN-Taler“: