TTVN Ressort WO/AB beschließt AK 90 für Landesindividualmeisterschaften der Senioren
Das Ressort Wettspielordnung/Ausführungsbestimmungen des Tischtennis Verbands Niedersachsen (TTVN) hat mehrere Änderungen beschlossen, um bestehende Regelungen zu präzisieren und an bundesweite Entwicklungen anzupassen.
| TTVN | René Rammenstein
Auf Antrag des TTVN-Ressorts Seniorensport wurde die Altersklasse Seniorinnen/Senioren 90 in die Durchführungsbestimmungen für Landesindividualmeisterschaften aufgenommen. Hintergrund ist die Einführung dieser Klasse bei den nationalen Meisterschaften. Damit schafft der TTVN die notwendige Rechtsgrundlage, um Teilnehmer für die Deutschen Seniorenmeisterschaften in dieser Klasse melden zu können.
Gleichzeitig wurde festgeschrieben, dass Spieler nur in ihrer jeweils ältesten zulässigen Altersklasse starten dürfen – mit wenigen Ausnahmen in Doppel und Mixed. Damit soll verhindert werden, dass Teilnehmende Startplätze blockieren, für deren Altersklasse sie bei der Deutschen Meisterschaft der Senioren ohnehin nicht qualifiziert wären.
Außerdem wurde im Abschnitt A 14 i eine ausführlichere Formulierung zur Meldung von Ergänzungsspielern bei Spielgemeinschaften vorgenommen, da diese bislang immer wieder zu Verständnisproblemen geführt hatte. Parallel erfolgte eine Klarstellung unter A 14 f zur Gebühr für Spielgemeinschaften, die je Spielzeit und Verein erhoben wird.
Die Beschlüsse mit allen Details können hier eingesehen werden.
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