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DTTB-Bundestag: Erneut kein Reservespieler-Status im Dezember
Weil rund zwei Drittel der DTTB-Mitgliedsverbände in der vergangenen Saison einmal mehr pandemiebedingt die Spielzeit abgebrochen bzw. eine Einfachrunde absolviert haben, hat der Bundestag den Antrag auf eine erneute Ausnahmegenehmigung beim Reservespieler-Status angenommen.
| TTVN | Ann-Katrin Thömen
Die Entscheidung der rund 60 Delegierten in Frankfurt am Main fiel einstimmig. Sie bewahrt Vereine vor unverschuldeten Personalengpässen und den damit verbundenen Strafen.
So werden auch in diesem Dezember die ersten beiden Absätze der Wettspielordnung (WO) H 1.3.1 nicht zur Anwendung kommen. Dies bedeutet, dass am Jahresende niemandem ein Reservespieler-Status erteilt wird, der zuvor noch keinen hatte. Eine Aussetzung der Vorschrift wird viele Spielerinnen und Spieler vor Reserve-Vermerken bewahren, die bei normalem Ablauf der Rückrunde 2021/22 erteilt worden wären.
COVID: Ausnahmen waren bereits Ende 2021 und Mitte 2022 erteilt worden
In der Wettspielordnung ist festgelegt, dass die Anzahl der Stammspieler einer Mannschaft mindestens der in der WO festgelegten Sollstärke entsprechen muss. In einer „normalen“ Halbserie muss jeder Stammspieler bei Damen und Herren mindestens drei Punktspiele im Einzel bestreiten, um auch in der folgenden Halbserie weiter als Stammspieler gemeldet werden zu können. Eine Ausnahme besteht für Spieler, die in der der Halbserie mit den Mindereinsätzen unmittelbar vorangegangenen Halbserie im selben Verein an mindestens drei Punktspielen in dieser Mannschaftsmeldung im Einzel teilgenommen haben. Reservespieler tragen nicht zur Sollstärke einer Mannschaft bei.
Bereits im Jahr 2021 hatte der Bundestag diese Ausnahmegenehmigung für eine Erteilung des Reservevermerks im Dezember 2021 und der Bundesrat 2022 für eine Erteilung des Reservevermerks im Juni 2022 einstimmig befürwortet.
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