Praxistipp zum Datenschutz: Mit BCC-Feld arbeiten bei E-Mail-Verteilern
Ob Spielleiter-Rundschreiben, Turniereinladungen oder Vereinsbekanntmachungen. Der Versand von E-Mails an einen größeren Personenkreis gehört zum „täglichen Geschäft“ im Tischtennisalltag.
| TTVN | Ann-Katrin Thömen
Besondere Aufmerksamkeit sollte hier auf die Art des Versands gelegt werden. Denn immer wieder kommt es vor, dass in Nachrichten sämtliche E-Mail-Adressen der Empfängerinnen und Empfänger in das sogenannte AN- oder CC-Feld des E-Mail-Programms eingefügt werden. Offene E-Mail-Verteiler, in denen alle E-Mail-Adressen für die Empfängerinnen und Empfänger sichtbar werden, sind jedoch nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtswidrig, da in den meisten Fällen eine Offenlegung der E-Mail-Adressen ohne Rechtsgrundlage erfolgt.
Eine einfache und schnelle Abhilfe für einen datenschutzkonformen Versand schafft das Eintragen der E-Mail-Adressen in das BCC-Feld. Damit sind diese für die Empfängerinnen und Empfänger nicht sichtbar. Hinweis: Wird beispielsweise Outlook verwendet muss das BCC-Feld erst eingeblendet werden, standardmäßig ist es deaktiviert (Eine Anleitung zum Aktivieren der BCC-Funktion finden Sie hier).
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