Sportvereine können Spenden für Erdbebenopfer sammeln
Bund und Länder haben steuerliche Erleichterungen beschlossen, um das Spendensammeln für Erdbebenopfer in der Türkei und Syrien zu erleichtern. Auch Sportvereine können zu Spenden und anderer Hilfe aufrufen und dürfen die Spenden verwenden.
| TTVN | LSB Niedersachsen
Wichtig ist: Die Körperschaft der Satzung muss dafür nicht geändert werden. Die Bedürftigkeit der Person oder Einrichtung ist von ihr zu prüfen und dokumentieren. Zudem muss die Körperschaft Spendenbescheinigungen mit Hinweis auf die Sonderaktion ausstellen. Auch sonstige vorhandene Mittel dürfen die steuerbegünstigten Körperschaften - ohne Änderung der Satzung - zur Hilfe der Geschädigten der Erdbeben einsetzen. Voraussetzung: die Mittel unterliegen keiner anderweitigen Bindungswirkung. Gleiches gilt für die Überlassung von Personal und von Räumlichkeiten.
Die Erleichterungen gelten rückwirkend seit dem 6. Februar bis zum 31. Dezember 2023
Der LandesSportBund Niedersachsen weist dazu auf das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen an die Finanzämter der Länder hin:
Aktuelle Beiträge
TTVN-Geschäftsstelle vom 13. bis 24. Juli geschlossen
Die TTVN-Geschäftsstelle bleibt vom 13. bis 24. Juli 2026 aufgrund von Urlaub und Abwesenheiten geschlossen. Während dieser Zeit sind wir telefonisch nicht erreichbar. Bitte…
Magazin tischtennis: Ausgabe 07/2026
Drei Messehallen und ein Outdoor-Bereich, vier Wettkampftage, über 1.100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, rund 8.000 Besucher: Die dritten TT-Finals in Erfurt waren die bislang…
Heißes Debüt: Erstes TTVN-Race des SV Adler ein voller Erfolg
Es war wahrscheinlich das heißeste Race des Jahres – und gleichzeitig ein ganz besonderes: Am 28. Juni richtete der SV Adler Hämelerwald erstmals ein TTVN-Race aus.
