Sportvereine können Spenden für Erdbebenopfer sammeln
Bund und Länder haben steuerliche Erleichterungen beschlossen, um das Spendensammeln für Erdbebenopfer in der Türkei und Syrien zu erleichtern. Auch Sportvereine können zu Spenden und anderer Hilfe aufrufen und dürfen die Spenden verwenden.
| TTVN | LSB Niedersachsen
Wichtig ist: Die Körperschaft der Satzung muss dafür nicht geändert werden. Die Bedürftigkeit der Person oder Einrichtung ist von ihr zu prüfen und dokumentieren. Zudem muss die Körperschaft Spendenbescheinigungen mit Hinweis auf die Sonderaktion ausstellen. Auch sonstige vorhandene Mittel dürfen die steuerbegünstigten Körperschaften - ohne Änderung der Satzung - zur Hilfe der Geschädigten der Erdbeben einsetzen. Voraussetzung: die Mittel unterliegen keiner anderweitigen Bindungswirkung. Gleiches gilt für die Überlassung von Personal und von Räumlichkeiten.
Die Erleichterungen gelten rückwirkend seit dem 6. Februar bis zum 31. Dezember 2023
Der LandesSportBund Niedersachsen weist dazu auf das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen an die Finanzämter der Länder hin:
Aktuelle Beiträge
Mit herzlichen Umarmungen: PPP-Weltmeisterschaft ging zu Ende
Finaltag beschloss die PingPongParkinson Weltmeisterschaft in Hannover / Insgesamt gehen 15 Titel nach Deutschland.
Kunst trifft Tischtennis in Hannover
WM-Teilnehmende zeigen Bilder: Bei der PingPongParkinson Weltmeisterschaft sind 30 Kunstwerke von Menschen mit Parkinson-Diagnose ausgestellt – für viele ist es die erste…
PingPongParkinson WM: Vielfältige Aufgaben für die Volunteers
Ulrike Lang unterstützt die Teilnehmenden bei der PingPongParkinson-WM 2026 in Hannover.
