Sportvereine können Spenden für Erdbebenopfer sammeln
Bund und Länder haben steuerliche Erleichterungen beschlossen, um das Spendensammeln für Erdbebenopfer in der Türkei und Syrien zu erleichtern. Auch Sportvereine können zu Spenden und anderer Hilfe aufrufen und dürfen die Spenden verwenden.
| TTVN | LSB Niedersachsen
Wichtig ist: Die Körperschaft der Satzung muss dafür nicht geändert werden. Die Bedürftigkeit der Person oder Einrichtung ist von ihr zu prüfen und dokumentieren. Zudem muss die Körperschaft Spendenbescheinigungen mit Hinweis auf die Sonderaktion ausstellen. Auch sonstige vorhandene Mittel dürfen die steuerbegünstigten Körperschaften - ohne Änderung der Satzung - zur Hilfe der Geschädigten der Erdbeben einsetzen. Voraussetzung: die Mittel unterliegen keiner anderweitigen Bindungswirkung. Gleiches gilt für die Überlassung von Personal und von Räumlichkeiten.
Die Erleichterungen gelten rückwirkend seit dem 6. Februar bis zum 31. Dezember 2023
Der LandesSportBund Niedersachsen weist dazu auf das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen an die Finanzämter der Länder hin:
Aktuelle Beiträge
Aufruf myTischtennis: Eure Wünsche für die Webseite? Teilt sie mit!
Die Sommerpause steht vor der Tür, was uns die Gelegenheit gibt, die aktuellen Arbeiten an myTischtennis.de noch zu intensivieren. Um an den richtigen Stellschrauben zu…
Landespokalmeisterschaften: Acht Pokale und sechs Plätze für die Deutschen Pokalmeisterschaften vergeben
Großen Sport und kleine Geschichten boten wieder die Landespokalmeisterschaften in Wolfsburg, ausgerichtet vom SSV Neuhaus: Wiederholungstäter, Debütanten, ehemalige Deutsche…
Digitalisierungsförderung: Bis zu 3.000 Euro für euren Verein
Die digitale Welt macht auch vor der Sporthalle nicht halt. Um die niedersächsischen Vereine zukunftsfähig aufzustellen, hat der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen die…
