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Wichtiger Hinweis für alle Vereine für die kommenden Relegationsspiele
Obwohl bereits im Jahr 2019 beschlossen, wird die Regelung zu Mindesteinsätzen vor Entscheidungsspielen (und damit der Relegation, siehe Wettspielordnung (WO) Abschnitt I 4.1) erst in diesem Jahr wirksam. In den Vorjahren hat die Pandemie die Anwendung verhindert.
| TTVN | René Rammenstein
Hier die Eckpunkte der Regelung:
- Einsatzberechtigt bei einem Entscheidungsspiel im Nachgang zur Hauptrunde sind nur Spieler, die in der Rückrunde an mindestens drei Mannschaftskämpfen im Einzel teilgenommen haben
- Die Regelung gilt nur für Mannschaften der Damen und Herren, allerdings auf allen Ebenen (auch auf Bezirks- und Kreisebene).
- Die Regelung gilt nicht für Spieler der untersten Mannschaft.
Achtung: Die einzige Mannschaft einer Altersklasse gilt hier nicht als unterste! D.h. wenn ein Verein z.B. nur eine Herrenmannschaft besitzt, dann kommt hier ebenfalls die Regelung zur Anwendung!
- Die geforderten drei Einsätze beziehen sich auf die jeweilige Meldung (Ersatzgestellungen werden dabei mitgezählt). Drei Einsätze bei den Damen oder drei Einsätze bei den Herren reichen, um bei Entscheidungsspielen einsatzberechtigt zu sein. Damen haben demnach eine Möglichkeit mehr, die Einsatzberechtigung für Entscheidungsspiele zu erhalten. Die Addition von Einsätzen bei Damen und Herren reicht ausdrücklich nicht.
Ein Spieler, der bei Entscheidungsspielen mitwirkt, ohne die erforderlichen Mindesteinsätze vorweisen zu können, gilt als nicht einsatzberechtigt. Der betreffende Mannschaftskampf ist gemäß WO E 3.2 zu werten.
Wir bitten eindringlich, diese Bestimmung zu beachten, damit es nicht im Nachgang zu "unschönen Überraschungen" kommt.
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