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Wahlfreiheit für die Wahrnehmung von Turnierlizenzen bei einem Zweitverein
Bisher werden Turnierlizenzen ausschließlich für den Stammverein wahrgenommen. Einzig Spielerinnen und Spieler, die auch eine Spielberechtigung für einen Zweitverein besitzen, können ab sofort alternativ entscheiden, dass sie ihre Turnierlizenzen für den Zweitverein wahrnehmen. Hierfür ist ein formloser Antrag an die TTVN-Geschäftsstelle erforderlich.
| TTVN | René Rammenstein
Bisher werden die Turnierlizenzen ausschließlich für den Stammverein einer Spielerin/ eines Spielers wahrgenommen, d.h. bei Jugendlichen für den Verein, in dem die Spielberechtigung für den Nachwuchs-Mannschaftsspielbetrieb (SBNM) ausgeübt wird, und für Seniorinnen und Senioren in dem die Spielberechtigung für den Senioren-Mannschaftsspielbetrieb (SBSM) ausgeübt wird.
Die Zuordnung der Turnierlizenzen bleibt grundsätzlich auch bestehen, wenn Nachwuchsspielerinnen und -spieler bzw. Seniorinnen und Senioren eine Zweitspielberechtigung bei einem anderen Verein besitzen. Da sich jedoch viele Spielerinnen und Spieler der Altersklasse Senioren eher dem Verein zugehörig fühlen, bei dem sie ihre Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) haben, hatte der Bundestag die Wahlmöglichkeit für Spielberechtigte mit Stamm- und Zweitverein beschlossen.
Künftig (ab 01.07.2025) kann somit die Zuordnung der Turnierlizenzen zum Zweitverein beantragt werden – allerdings nur nach einem Wechsel oder einem Löschen der Stamm- oder der Zweitspielberechtigung für den Mannschaftsspielbetrieb oder der Neuerteilung einer Turnierlizenz. Dieser Wechsel der Zuordnung zu einem anderen Verein ist von der Spielerin/ vom Spieler innerhalb eines Monats nach dem Wechselfristtermin (31.5. oder 30.11. bzw. Datum des sofortigen Wechsels) oder nach dem Inkrafttreten einer Löschung oder dem Startdatum einer neu erteilten Turnierlizenz dem für diesen Verein zuständigen Verband formlos anzuzeigen.
Achtung: Was ist mit „Bestandskunden“, also Spielerinnen und Spielern, deren Spielberechtigungen bereits auf zwei Vereine verteilt sind?
Auch diejenigen Personen, die aktuell schon eine Spielberechtigung bei einem Zweitverein besitzen und die Turnierlizenzen für diesen Zweitverein wahrnehmen wollen, können der TTVN-Geschäftsstelle bis zum 30. Juni 2025 eine formlose E-Mail an info@ttvn.de mit der Aussage: "Ich möchte meine Turnierlizenzen für meinen Zweitverein XY wahrnehmen" schicken (falls dieser Zweitverein Mitglied des TTVN ist). Bei Minderjährigen ist die Bestätigung der Sorgeberechtigten erforderlich.
Beispiel:
Max Mustermann (65 Jahre) hat aktuell seine Spielberechtigung im Seniorenbereich (SBSM) beim Musterhausener TTV (Kreisverband Cuxhaven) und seine Spielberechtigung im Erwachsenenbereich (SBEM) beim TTC Musterstadt (Kreisverband Peine). Nach den aktuellen Regelungen liegen seine bestehenden Turnierlizenzen (TLEI u. TLSI) beim Musterhausener TTV (=Stammverein).
Max Mustermann kann nun bis zum 30.6.2025 entscheiden, dass ab der Spielzeit 2025/2026 seine beiden Turnierlizenzen beim TTC Musterstadt (=Zweitverein) angesiedelt sein sollen, damit er künftig im Erwachsenenbereich im Kreisverband Peine (und nicht wie bisher im KV Cuxhaven) bei Kreisindividualmeisterschaften teilnehmen kann. Dazu muss er lediglich eine entsprechende E-Mail bis zum genannten Stichtag an die TTVN-Geschäftsstelle senden.
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